Neufassung der Clubsatzung
Die Satzung ist die Verfassung eines Vereines und ist wichtig für den Verein. Aufgrund der Änderung der Organisation des Vereines ist die Satzungsänderung zwingend notwendig Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ist es formal durchzuführen. Die Satzung wird im Vereinsregister eingetragen, wenn die Satzung von den Mitgliedern genehmigt wird. -Es gibt Ist, Soll und Kann-Vorschriften. Im Zuge der Satzungsänderung haben wir uns auf Basis der Mustersatzung des Badischen Sportbundes (BSB Nord) und Satzungen von anderen Vereinen orientiert. Ziel ist es unseren Verein smart und agil für die Zukunft aufzustellen und dem Teamvorstand die nötigen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten von den Mitgliedern übertragen zu bekommen, dass Sie die Aufgaben ehrenamtlich gut bewältigen können. Wir wollen jeden Vorstand mit den gleichen Rechten und Pflichten ausstatten. Weg von Hierarchie, hin zu Gleichberechtigung der Vorstände.
- 4 bis 9 Vorstandsbereiche mit jeweils einem Vorstand => Vorstand zukünftig mind. vier Personen max. 9 Personen gleichberechtigt vertreten.
- Reduzierung der zu wählenden Personen in den verschiedenen Vorstandsbereichen von 18 auf 9 zu wählenden Positionen
- Verteilung der Aufgaben auf mehrere Schultern inkl. Spezialisierung der Vorstände (Ressorts)
- Aufwertung der Jugendabteilung durch Schaffung eines eigenen Vorstandsbereichs
- Klare Aufgabenverteilung sorgt für eindeutige Zuständigkeit und Kompetenzen
- Kleinere Aufgaben sorgen (hoffentlich) dafür, dass Hürden bei der Übernahme einer Aufgabe abgebaut werden
- Beschlussfassung von Ordnungen übergreifend an Vorstand übertragen
- Einführung Ältestenrat
- Abschaffung Gesamtvorstand