Beitragsordnung (ab 01.01.2026)
Abteilung Fußball
Beitrag ab 01.01.2026: 8,00 € monatlich / 96,00 € im Jahr
Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.
Anzahl: Max. 1 Person
Alter: 0 - 5 Jahre (ab 01.01.2026)
Hinweis:
Kinder werden ab dem 6. Lebensjahr automatisch als "Kinder(Jugendliche" eingestuft.
Du erhältst Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach AsylbLG…? Dann kannst du Extrageld für Dein Kind bekommen! Nähere Infos erhältst du bei der BuT Beratung:
Wohnhaft Landkreis Karlsruhe (Rheinstetten und Umgebung): Bildungs- und Teilhabepaket / Landkreis Karlsruhe
Wohnhaft Stadtkreis Karlsruhe: Bürgerdienste: Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Beitrag ab 01.01.2026: 10,00 € monatlich / 120,00 € im Jahr
Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.
Anzahl: Max. 1 Person
Alter: 6 - 17 Jahre (ab 01.01.2026)
Hinweis:
Kinder werden ab dem 18. Lebensjahr automatisch als "Erwachsene" eingestuft.
Du erhältst Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach AsylbLG…? Dann kannst du Extrageld für Dein Kind bekommen! Nähere Infos erhältst du bei der BuT Beratung:
Wohnhaft Landkreis Karlsruhe (Rheinstetten und Umgebung): Bildungs- und Teilhabepaket / Landkreis Karlsruhe
Wohnhaft Stadtkreis Karlsruhe: Bürgerdienste: Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Beitrag ab 01.01.2026: 15,00 € monatlich / 180,00 € im Jahr
Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.
Anzahl: Max. 1 Person
Alter: 18 - 99 Jahre (ab 01.01.2026)
Beitrag ab 01.01.2026: 20,00 € monatlich / 240,00 € im Jahr
Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.
Erwachsener
Anzahl: 2 Personen
(zwei Menschen, die per Ehe, eingetragene Partnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft verbunden sind)
Alter: ab 18 Jahre
Kind/er:
Anzahl: Mind. 1 Person
Alter: 0 - 17 Jahre
Achtung!
Kinder werden ab dem 18. Lebensjahr automatisch in eine Einzelmitgliedschaft Junge Erwachsene überführt
Beitrag ab 01.01.2026: 6,50 € monatlich / 78,00 € im Jahr
Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.
Anzahl: Max. 1 Person
Alter: 0 - 5 Jahre (ab 01.01.2026)
Abteilung Leichtathletik / Triahtlon
Beitrag ab 01.01.2026: 8,00 € monatlich / 96,00 € im Jahr
Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.
Anzahl: Max. 1 Person
Alter: 6 - 17 Jahre (ab 01.01.2026)
Hinweis:
Kinder werden ab dem 18. Lebensjahr automatisch als "Erwachsene" eingestuft.
Du erhältst Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach AsylbLG…? Dann kannst du Extrageld für Dein Kind bekommen! Nähere Infos erhältst du bei der BuT Beratung:
Wohnhaft Landkreis Karlsruhe (Rheinstetten und Umgebung): Bildungs- und Teilhabepaket / Landkreis Karlsruhe
Wohnhaft Stadtkreis Karlsruhe: Bürgerdienste: Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Beitrag ab 01.01.2026: 11,00 € monatlich / 132,00 € im Jahr
Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.
Anzahl: Max. 1 Person
Alter: 18 - 99 Jahre (ab 01.01.2026)
Beitrag ab 01.01.2026: 20,00 € monatlich / 240,00 € im Jahr
Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.
Erwachsener
Anzahl: 2 Personen
(zwei Menschen, die per Ehe, eingetragene Partnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft verbunden sind)
Alter: ab 18 Jahre
Kind/er:
Anzahl: Mind. 1 Person
Alter: 0 - 17 Jahre
Achtung!
Kinder werden ab dem 18. Lebensjahr automatisch in eine Einzelmitgliedschaft Junge Erwachsene überführt
Beitrag ab 01.01.2026: 6,50 € monatlich / 78,00 € im Jahr
Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.
Anzahl: Max. 1 Person
Alter: 0 - 5 Jahre (ab 01.01.2026)
Gymnastik
Beitrag ab 01.01.2026: 6,50 € monatlich / 78,00 € im Jahr
Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.
Anzahl: Max. 1 Person
Alter: 0 - 5 Jahre (ab 01.01.2026)
Sonderbeiträge
Die Beitragsfreiheit für Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter und Funktionäre in der Beitragsordnung ist zur Anerkennung ehrenamtlicher Arbeit in Sportvereinen.
Wir möchten damit einen kleinen Beitrag zur Unterstützung unseres Vereinsleben unseren Ehrenamtlichen zurückgeben
Beitrag ab 01.01.2026: beitragsfrei
Aufnahmegebühr: 0,00 €
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.
Anzahl: Max. 1 Person
Alter: ab 16 Jahre
In sozialen Härtefällen (Einkommen unter 1000€) kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe (Sonderbeitrag) und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Prüfung der vorgelegten Nachweise. Dieser Antrag ist jedes Jahr mit Hilfe von Nachweisen spätestens einen Monat vor dem Beitragseinzug neu zu erstellen, ansonsten werden die regulären Beiträge erhoben.
Beitrag ab 01.01.2026: 10,00 € monatlich / 120,00 € im Jahr
Aufnahmegebühr: 10,00 € pro Person
Kündigungsfrist: 30 Tage vor dem 30.06. und 31.12.
Anzahl: Max. 1 Person
Alter: 0 - 5 Jahre (ab 01.01.2026)
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Wohnhaft Landkreis Karlsruhe (Rheinstetten und Umgebung): Bildungs- und Teilhabepaket / Landkreis Karlsruhe
Wohnhaft Stadtkreis Karlsruhe: Bürgerdienste: Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Hierzu reiche uns einfach mit deinem Mitgliedsantrag eine Kopie der Bildungskarte bzw. Gutschein ein.
Wir bearbeiten deinen Mitgliedsantrag ganz normal, einziger Unterschied ist, dass die Beiträge halbjährlich direkt beim Landkreis oder bei der Stadt Kalrsruhe vom Bildungspaket abgebucht werden.
Sollte auf der Bildungskarte kein Guthaben oder keine Bewilligung mehr vorliegen, müssen die Beiträge vom Mitglied selbst getragen werden.