Unser Ältestenrat
Der Ältestenrat ist zuständig für die Untersuchung vereinsschädigenden Verhaltens von Mitgliedern und Beilegung anderer Streitigkeiten, soweit Vereinsinteressen hiervon berührt werden. Er hat Beratungsfunktion des Vorstandes
Der Ältestenrat ist unabhängig, gehören nicht dem Vorstand an und unterliegen keinen Weisungen anderer Vereinsorgane.
Der Ältestenrat kann von einem Vereinsorgan und von jedem Mitglied angerufen werden oder aus eigenem Interesse tätig werden.
Auszug aus der Vereinssatzung § 16
Der Ältestenrat besteht aus mind. 3 und höchstens 7 über 40 Jahre alten Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören. Sie werden alle für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Stehen auf der Mitgliederversammlung nicht genügend Mitglieder zur Wahl so kann der Vorstand mit Mehrheit seiner Stimmen Mitglieder berufen. Diese sind auf der nächsten Mitgliederversammlung zu bestätigen.